Saal Brüssel
Kongressinitiative Bayern

Sie planen einen Fachkongress oder eine Fachtagung in Bayern? 

Die Bayerische Kongressinitiative bietet Veranstaltern oder von diesen beauftragte Agenturen umfassende finanzielle Unterstützung durch Zuschüsse, um die Durchführung von Kongressen und Fachveranstaltungen in Bayern zu erleichtern. Ziel ist es, die finanzielle Belastung für nationale und internationale Eventplaner zu reduzieren und gleichzeitig die Attraktivität Bayerns als erstklassigen Veranstaltungsort zu fördern. Die Initiative unterstützt eine breite Palette von Veranstaltungen und trägt dazu bei, Bayern als führende Region für hochwertige und innovative Kongresse und Tagungen weiter auszubauen.

Zuwendungsempfänger sind Veranstalter oder von diesen nachweislich Beauftragte, die Veranstaltungen in Bayern planen und durchführen. 

Antragsberechtigt sind:

  • juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts,
  • rechtsfähige Personengesellschaften,
  • selbstständig und freiberuflich Tätige.

Nicht antragsberechtigt sind insbesondere Bund, Länder und Gemeinden sowie öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften, politische Parteien oder vergleichbare ausländische Organisationen.

Gefördert werden Tagungen und Kongresse, die sich als geschlossene Veranstaltungen an ein Fachpublikum richten. Dazu zählen auch Tagungen und Kongresse, die im Zusammenhang mit Fachmessen stattfinden und auch solche, die im Zusammenhang mit (gesetzlich verpflichtenden) Mitgliederversammlungen stattfinden.

Gefördert werden Veranstaltungen, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Es wurden noch keine mit der Veranstaltung in Zusammenhang stehenden Aufträge erteilt, Verträge unterzeichnet oder sonstige Verpflichtungen eingegangen, insbesondere wurde die Veranstaltungsstätte noch nicht verbindlich gebucht.
  • Die Veranstaltung findet in Bayern statt. Der Sitz des Veranstalters ist für die Förderung unerheblich.
  • Die Veranstaltung findet erstmals statt oder von den drei vorangegangenen Veranstaltungen hat mindestens eine nicht in Bayern stattgefunden oder bei Veranstaltungen, die bisher erst ein- oder zweimal durchgeführt wurden, hat mindestens eine Veranstaltung nicht in Bayern stattgefunden. Veranstaltungen können bis zu zwei Mal in fünf aufeinander folgenden Jahren gefördert werden.
  • Die Veranstaltung dauert mindestens zwei Tage mit jeweils mindestens vier Stunden inhaltlichem Veranstaltungsprogramm. Nicht zum inhaltlichen Programm gehören Pausen und Programmteile, die im Wesentlichen der Unterhaltung dienen.
  • Die Veranstaltung hat an jedem Veranstaltungstag, abhängig vom Veranstaltungsort, mindestens 100-300 Teilnehmende vor Ort. Hybrid-Veranstaltungen sind förderfähig, jedoch werden online Teilnehmende bei der Ermittlung der Teilnehmerzahl nicht mitgezählt.
  • Die Veranstaltungsräumlichkeit darf nicht vom Antragstellenden selbst oder von einer rechtlich mit diesem verbundenen Organisationseinheit (z. B. Tochtergesellschaft) zur Verfügung gestellt oder vermietet werden.

Die Förderhöhe ist gestaffelt nach der Anzahl der Teilnehmenden vor Ort und der Kongresstage. Je mehr Teilnehmende vor Ort sind und je länger die Veranstaltung dauert, desto höher ist der entsprechende Förderbetrag.

Die Mindestförderung liegt bei 12.000 €, der höchste Grundförderbetrag bei 125.000 €.

Zudem werden Förderzuschläge gewährt:

  • + 30 %, wenn mindestens 30 % der Teilnehmenden aus dem Ausland kommen
  • + 20 %, wenn die Veranstaltung vollständig in der Kongressnebensaison (August oder November bis März) stattfindet.

Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich online über das Antragsportal der Bayern Innovativ GmbH. Dort können Sie auch alle notwendigen Unterlagen hochladen. Der Antrag ist in deutscher Sprache auszufüllen. 

Kontakt 

Bei Fragen zur Antragsstellung steht die Bayern Innovativ GmbH unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

E-Mail: kongressinitiative@bayern-innovativ.de 
Anschrift: Bayern Innovativ GmbH,  Am Tullnaupark 8,  90402 Nürnberg

Stand: 31.10.2025