NürnbergConvention Newsroom

Von der Gewissheit, dass es gut wird

Ausstellung im Eingangsbereich des NCC Mitte im Messezentrum Nürnberg
Kongressbranche
  • Ab 1. September sind Messen und Kongresse wieder erlaubt
  • Alle Informationen für Ihre Vorbereitung dazu

In Bayern gilt, dass ab 1. September 2020 Messe- und Kongressveranstaltungen wieder durchgeführt werden können. Diese sind vom Verbot von Großveranstaltungen ausdrücklich nicht betroffen.

Wir wollen, dass Sie sich bei und mit ihrer Veranstaltung in Nürnberg wohl fühlen. Dass aus einem „vielleicht“ zur Teilnahme letztlich ein „ja“ wird – verbunden mit der Gewissheit, dass die Veranstaltung gut wird, Ihr Besuch so sicher wie nur möglich.

Dazu geben wir Ihnen an dieser Stelle einige Informationen – weil wir wissen, dass es oft mühsam ist, die verschiedenen Verordnungen der Bundesländer auseinanderzuhalten und sich einen Überblick darüber zu verschaffen, welche Maßnahmen zur Sicherheit ergriffen worden sind. Vertrauen ist gut, Wissen ist besser!

Zum Rahmenkonzept für Infektionsschutz- und Hygienekonzepte bei der Durchführung von Messe- und Kongressveranstaltungen: Hygienekonzept Messen, Kongresse und Ausstellungen

Das NürnbergConvention Center ist bereit für den Re-Start – gewohnt zuverlässig, gewissenhaft und partnerschaftlich, ganz nach dem Motto von NürnbergConvention:

How are you?

Dazu gehört auch, Sie an dieser Stelle möglichst umfassend zu informieren, welche Hygiene und Sicherheitsmaßnahmen im NürnbergConvention Center gelten.

Denn manches wird bei unseren Veranstaltungen ab September anders sein als gewohnt, basierend auf einem dreistufiges Schutz- und Hygienemodell:

die Verordnungen des Freistaates Bayern für Messen und Kongresse im Rahmen des Hygieneschutzgesetzes in Bayern

ein Schutz- und Hygienegesetz für den Messe- und Kongressplatz Nürnberg

ein jeweils veranstaltungsbezogenes Konzept für die einzelnen Messen

Zusammengefasst beinhaltet es neben der üblichen Maskenpflicht und Abstandsregelung weitere Punkte wie „crowd managing“, also die räumliche Verteilung und Steuerung der Besucher, ausschließlichen Online-Ticketverkauf, kontaktlose Bezahlsysteme und den Verzicht auf Abendveranstaltungen.

Als Gastveranstalter dürfen Sie die Einhaltung ihrer Pflichten im Rahmen des Hygieneschutzgesetzes bei Bedarf gerne auf das NürnbergConvention Center delegieren. Wir sind dann „Veranstalter“ im Sinne dieser Regelungen. Wir beraten und unterstützen Sie gerne dabei!

Kontakt NürnbergConvention Center

Sabina Linke
NürnbergConvention
Messezentrum
90471 Nürnberg
T +49 (0)9 11.86 06-87 07
F +49 (0)9 11.86 06-83 71
ncc@nuernbergmesse.de

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